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Mit Kompetenz für mehr
Sicherheit für Sie als Grundstückbesitzer,
Verwalter oder Betreiber elektrischer Anlagen.
Gewerbetreibende:
Für Sie gelten nach BGV A2 (früher VBG 4) Fristen für die
Prüfung Ihrer elektrischen
und elektronischen Anlagen auf Betriebs- und
Berührungssicherheit. Dies betrifft ortsfeste und ortsveränder-
liche Anlagen und Geräte. Lassen Sie sich von uns beraten.
Gern klären wir Sie auch über den Versicherungsschutz bei
Einhaltung der Prüfungstermine auf.
Private
Grundstückseigentümer und Wohnungsgesellschaften: Auch Sie
sollten sich Sicherheit
verschaffen, um Brand- und Unfallgefahren vorzubeugen. Ihre
Versicherungsgesellschaft wird es
Ihnen honorieren.
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