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E-CHECK

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Mit Kompetenz für mehr Sicherheit für Sie als Grundstückbesitzer,
Verwalter oder Betreiber elektrischer Anlagen. 

Gewerbetreibende: Für Sie gelten nach  BGV A2 (früher VBG 4) Fristen für die Prüfung Ihrer elektrischen
und elektronischen Anlagen auf Betriebs- und Berührungssicherheit. Dies betrifft ortsfeste und ortsveränder-
liche Anlagen und Geräte. Lassen Sie sich von uns beraten.
Gern klären wir Sie auch über den Versicherungsschutz bei Einhaltung der Prüfungstermine auf.

Private Grundstückseigentümer und Wohnungsgesellschaften: Auch Sie sollten sich Sicherheit
verschaffen, um Brand- und Unfallgefahren vorzubeugen. Ihre Versicherungsgesellschaft wird es
Ihnen honorieren.

 

Design by WR-NETSERVICE; zuletzt bearbeitet: 03. April 2005                                                       [ Beste Darstellung bei einer Auflösung von 1024x768 ]